Wiki-Quellcode von Goldgelbe Vergilbung - Flavescence dorée
Zuletzt geändert von Stefan Schumacher am 2026/02/03 15:02
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| 1 | An drei Standorten in Baden-Württemberg hat das WBI im Jahr 2025 erstmals die Flavescence dorée (FD), auch Goldgelbe Vergilbung genannt, nachgewiesen. Die Rebkrankheit gehört wie die Schwarzholzkrankheit zu den Vergilbungskrankheiten und wird ebenso durch ein Phyotplasma, in diesem Fall durch das „Grapevine flavescence dorée phytoplasma“ verursacht. Die Europäischen Union hat den Krankheitserreger wegen seines hohen wirtschaftlichen Schadpotenzials als Quarantäneschaderreger eingestuft. Das Auftreten ist somit meldepflichtig und phytosanitäre Maßnahmen müssen durchgeführt werden um eine Ausbreitung zu verhindern. In anderen europäischen Ländern, wie Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz oder Ungarn kommt FD schon seit längerer Zeit vor und verursacht enorme Schäden im Weinbau. | ||
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| 3 | Das Schadbild ist identisch zur verbreiteten Schwarzholzkrankheit. Eine rein optische Unterscheidung ist ohne Laboranalyse nicht möglich. Befallene Weinreben bilden je nach Rebsorte zunächst vergilbte oder vorzeitig rot verfärbte Blätter aus, die sich nach innen einrollen. Die Triebe können durch eine schlechte Verholzung gekennzeichnet sein. Die Fruchtentwicklung ist gestört, was zu einem verringerten Ertrag, dem Eintrocknen der Beeren und einem bitteren Geschmack führen kann. Daher sind erkrankte Rebstöcke nicht mehr für die Weinproduktion geeignet. Am Ende lässt ein Befall die Reben vorzeitig absterben. Eine erkennbare Symptomatik kann nach einer Infektion mit zeitlicher Verzögerung von ein bis fünf Jahren auftreten. | ||
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| 5 | Der wichtigste Überträger der FD ist die Amerikanische Rebzikade (//Scaphoideus titanus//), die 2024 erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde. Vektor und Krankheit treten somit von nun an gemeinsam in Deutschland auf. | ||
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| 7 | Da in Rebanlagen keine direkte Bekämpfung der Phytoplasmen möglich ist, kann die epidemische Verbreitung, mit den aktuell zur Verfügung stehenden Maßnahmen, nur durch die konsequente Rodung betroffener Rebstöcke, die Beseitigung verwilderter Unterlagsreben und Eindämmung des Vektors verhindert werden. | ||
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| 9 | Eine Allgemeinverfügung wurde im Landkreis Lörrach erlassen, um die epidemische Ausbreitung der FD zu verhindern. | ||
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| 11 | Durch die Allgemeinverfügung wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen festgesetzt: | ||
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| 13 | * Die Bekämpfung von //S. titanus// ist in der Befalls- und Pufferzone obligatorisch. Anzahl und Zeitpunkte der anzuwendenden Pflanzenschutzmittel werden in Abhängigkeit der Entwicklung der Zikade nach Maßgabe des WBI festgelegt und in Rebschutzhinweisen veröffentlicht. | ||
| 14 | * Bei Vorkommen von Drieschen und verwilderte Anlagen ist die Rodung bzw. die Ergreifung von Maßnahmen um die Rebfläche in einen ordnungsgemäßen Pflegezustand zu bringen verpflichtend. Diese Maßnahme gilt auch auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen wie beispielsweise Böschungen und Saumstrukturen. | ||
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| 16 | * Die Verbringung von Rebholz aus dem Befallsgebiet ist untersagt. | ||
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| 18 | * Rebenpflanzgut, dass aus Vermehrungsflächen in der Befallszone erzeugt wurde, darf nur nach einer Heißwasserbehandlung in Verkehr gebracht werden. | ||
| 19 | * Pflanzung von Reben nur mit anerkanntem Rebenpflanzgut, in Verbindung mit einem Pflanzenpass (alternativ mit Heißwasserbehandlung). | ||
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| 21 | Die jeweils gültige Version der Allgemeinverfügung und der aktuelle Geltungsbereich sind über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landratsämter abrufbar. |