Wiki-Quellcode von Schwarzholz

Zuletzt geändert von Stefan Schumacher am 2026/02/03 15:25

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Stefan Schumacher 2.1 1 == Schwarzholz (//Candidatus Phyoplasma solani//) auch Bois Noir ==
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Stefan Schumacher 1.1 3 Die Schwarzholzkrankheit gehört zu den sogenannten Vergilbungskrankheiten. Typische Symptome sind das Vergilben, Absterben und Einrollen von Blättern. Während sich bei weißen Rebsorten die Blätter von den Blattadern über die Spreite hinaus gelb verfärben, kommt es bei roten Sorten zunächst zur Rotfärbung einzelner, durch Blattadern scharf abgegrenzter Bereiche. Neben den Blättern zeigen auch die Triebe und Trauben der Rebe auffällige Symptome. Die befallenen Triebe verholzen im Sommer nur unvollständig. Auch die Entwicklung der Traube ist gestört, was zur Verrieselung, einer Verzögerung der Reife und letztendlich zum Schrumpfen sowie Abfallen der Beeren führen kann. Die Beeren zeichnen sich außerdem durch einen bitteren Geschmack aus und sind damit für die Weinproduktion nicht geeignet. Die beschriebenen Symptome werden frühestens nach der Blüte, meistens jedoch erst im Spätsommer oder gar im Herbst, sichtbar. Der Grad der Schädigung variiert je nach Witterung und Rebsorte. Letztendlich führt die Vergilbungskrankheit zum vorzeitigen Absterben der gesamten Pflanze. Eine direkte Bekämpfung der Schwarzholzkrankheit ist bislang nicht möglich. Befallene Teile des Rebstocks sollten daher so rasch wie möglich abgeschnitten werden, um eine weitere Ausbreitung des Erregers, den Phytoplasmen, innerhalb der Leitbahnen der Rebe zu vermeiden. Von infizierten Rebstöcken sowie deren Schnittholz geht kein Infektionsrisiko für benachbarte Reben aus. Außerdem werden Phytoplasmen nicht durch den Rebschnitt übertragen. Eine Übertragung der Krankheit bei der Pfropfung infizierter Veredlungspartner ist jedoch möglich, weshalb in Vermehrungsanlagen besonders auf einen Befall geachtet werden sollte. Die Schwarzholzkrankheit wird in erster Linie durch die wärmeliebende Winden-Glasflügelzikade übertragen, die überwiegend an Wirtspflanzen, wie Brennnessel, Acker- und Zaunwinde, lebt. Brennnessel-Horste, insbesondere an warmen Stellen (Mauern, Wasserstaffeln, Wegränder) und in Lagen, in denen Schwarzholz auftritt, sollten im Oktober/November beziehungsweise im Frühjahr mit einem zugelassenen Herbizid beseitigt werden. Dadurch werden auch die unterirdisch lebenden Larven der Zikade vernichtet. An Wegrändern, Wasserstaffeln und Böschungen dürfen Herbizide nur nach einer Genehmigung durch die Landratsämter ausgebracht werden. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen an die Weinbauberatung.
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5 Von Anfang bis zum Ende der Flugphase der Zikade bis etwa Mitte August sollten Brennnesseln nicht gemäht werden. Dadurch wird verhindert, dass die in diesem Zeitraum auf den Brennnesseln vorhandenen erwachsenen Zikaden auf der Suche nach neuen Wirtspflanzen in die Reben fliegen und die Krankheit auf die Reben übertragen. Flächendeckende Hinweise zum Flugbeginn der Winden-Glasflügelzikade liefert das Prognosemodell „VitiMeteo Schwarzholz“.